Höchstrechnungszins: Regierung ignoriert Aktuare

 Exklusiv  Die Bundesregierung hat bislang nicht entschieden, ob es zum Jahreswechsel eine Absenkung des Höchstrechnungszinses geben wird. Damit ist die dringende Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung ins Leere gelaufen, sich bis spätestens Ende Mai festzulegen. Sie hatte gewarnt, dass den Unternehmen bei einer Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt der nötige Vorlauf zur Umsetzung fehlt. Allerdings dürfte das Finanzministerium derzeit nicht nur viele andere Dinge zu tun haben, die von der DAV empfohlene Absenkung auf 0,5 Prozent hätte wohl auch erhebliche Folgen für die staatlich geförderte Riesterrente.

Weiterlesen:
Bitte melden Sie sich an.

Noch keinen Zugang? Ein Abonnement können Sie hier abschließen.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten von Herbert Frommes Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.