Die Regierung hat eine Neuregelung der Vorschriften zur Absicherung von Pauschalreisen im Insolvenzfall auf den Weg gebracht. Das am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Eckpunktepapier sieht einen neuen Pflichtfonds für Veranstalter vor, die Pauschalreisen anbieten. Damit verabschiedet sich die Regierung von der bisher geltenden Haftungsobergrenze. Sie war durch die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook, der bei der Zurich versichert war, deutlich gesprengt worden. Verbraucherschützer begrüßen den Plan, mahnen aber eine schnelle Gangart beim jetzt anstehenden Gesetzesverfahren an.
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