Die Mannheimer Versicherung wird wegen ihres Umgangs mit Betriebsschließungen bei Hotels in Folge von Corona attackiert. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing kritisiert, dass Kunden eine außerordentliche Kündigung erhalten, wenn sie einen Vergleich über 15 Prozent des Anspruchs ablehnen. Besonders problematisch sei, dass die Kündigungen teils auch den Schutz gegen Betriebsunterbrechungen betreffen. Ein Sprecher der Gesellschaft sagte dazu, dass die Kündigung des Gesamtpakets wegen der Vertragskonstellation teils alternativlos sei.
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