Exklusiv Berlin weist die Vorwürfe des Bundes der Versicherten (BdV) zurück, dass ein Gesetzesvorhaben zum Sicherungsfonds der Lebensversicherer intransparent sei. Die Protektor-Regelung sei ursprünglich Teil des Provisionsdeckel-Entwurfs gewesen, der BdV habe Gelegenheit gehabt, dazu Stellung zu nehmen, so das Finanzministerium. Axel Kleinlein reagierte empört. Die Zeit für die Stellungnahme sei seinerzeit so knapp bemessen gewesen, dass man sich auf die Provisionsobergrenze habe beschränken müssen. Die Protektor-Regelung ist inzwischen Teil eines Banken-Gesetzes.
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