Über ein Jahr nach der Pleite von Thomas Cook lässt die angekündigte Neuregelung der Haftungsregeln zur Absicherung von Pauschalreisen für den Fall der Insolvenz des Anbieters weiter auf sich warten. Die ressortinternen Gespräche liefen weiter, heißt es beim Bundesjustizministerium. Die Regierung hatte im Sommer ein Eckpunktepapier für eine Neuregelung verabschiedet. Die Zurich hat unterdessen eine Erhöhung der Zahlungsquote an Thomas Cook-Geschädigte von 17,5 Prozent auf 26,38 Prozent angekündigt. Der Grund ist, dass weniger Schadenmeldungen eingegangen sind als gedacht und die Rückführungskosten geringer ausfallen.
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