Legal Eye – Die Rechtskolumne Fast unbemerkt hat die Bundesregierung Mitte September den Entwurf zum Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht. Es soll Unternehmen schon ab Januar 2021 ermöglichen, durch einen in eigener Regie aufgestellten Restrukturierungsplan einer sich in den nächsten 24 Monaten abzeichnenden Zahlungsunfähigkeit präventiv entgegenzutreten. Für Anbieter von Financial Lines-Produkten wie Warenkredit-, D&O- und W&I-Versicherungen bringt das eine Fülle von neuen Fragen und Herausforderungen mit sich.
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