Zahlreiche Restaurants, Gaststätten und Hotels klagen zurzeit gegen ihre Versicherer, weil diese in der Betriebsschließungsversicherung (BSV) keine Schäden aus der Corona-Pandemie akzeptieren. Ob die Kläger vor Gericht gute Chancen auf Erfolg haben, hängt im Wesentlichen von der Ausgestaltung einer Klausel in den Verträgen ab. Die Verträge lassen sich in zwei Typen einordnen, sagte Franz Janssen von der Kanzlei Taylor Wessing in Düsseldorf bei einem Webinar. Für einen Typen stehen die Chancen vor Gericht schlecht, für den anderen dagegen deutlich besser.
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