Die privaten Krankenversicherer (PKV) lehnen die vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Änderungen am Notlagentarif der Branche ab. Weder der Direktanspruch von Leistungserbringern gegenüber den Versicherern noch das Verbot, Kostenerstattungsansprüche der Kunden im Notlagentarif mit Beitragsschulden beim Versicherer zu verrechnen, hält der PKV-Verband für angemessen. Ein Dorn im Auge ist der Branche auch die Anerkennung von sogenannten Solidargemeinschaften als Alternative zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo