Bei der Arzneimittelversorgung von Privatpatienten sind Nachahmerpräparate die Ausnahme, bei gesetzlich Versicherten dagegen die Regel. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung (WIP). Danach erhalten die Kunden der privaten Krankenversicherer auch viel häufiger Medikamente, für die noch Patentschutz besteht. Laut WIP haben die Privatversicherten im Jahr 2018 insgesamt 816 Mio. Euro mehr für Arzneimittel ausgegeben, als wenn sie gesetzlich versichert gewesen wären.
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