Der Versichererverband GDV hat jetzt seine neuen Musterbedingungen für Betriebsschließungspolicen vorgelegt – sogar in sechsfacher Ausführung. Sie unterscheiden sich bei den abgedeckten Erregern und Krankheiten und in der Ausgestaltung als Schaden- oder Summenversicherung. Gemeinsam ist den Varianten, dass Schäden in Folge von Epidemien oder Pandemien genauso von der Deckung ausgenommen sind wie Schließungen per Allgemeinverfügung. Mit den neuen Bedingungen sorgt der Verband nach dem Streit über die Regulierung von Schäden in der Corona-Krise für Klarheit, sagte Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
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