Die Regierung hat die vom Bundesjustizministerium vorgelegte Neuregelung der Insolvenzsicherung für Pauschalreisen verabschiedet. Vorgesehen ist ein verpflichtender Fonds für Reise-Anbieter mit über 3 Mio. Euro Jahresumsatz, die fixe Haftungsobergrenze wird durch eine dynamische in Höhe von 22 Prozent des Umsatzes ersetzt. Damit zieht Berlin die Konsequenzen aus der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook 2019, als die Obergrenze von 110 Mio. Euro gesprengt wurde. Zuständiger Versicherer war die Zurich.
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