Drei von der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm vor Gericht vertretene Gastronomiebetreiber haben Anspruch auf Leistungen aus ihrer Betriebsschließungsversicherung (BSV), die sie bei der Württembergischen abgeschlossen haben. Das Landgericht Stuttgart hat die Versicherungsbedingungen als intransparent bewertet. Das Corona-Virus ist nach Ansicht der Richter damit mitversichert, und zwar auch bei Teilschließungen wie in den drei vorliegenden Fällen. Insgesamt geht es um knapp 290.000 Euro. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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