Württembergische kassiert drei BSV-Niederlagen

Drei von der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm vor Gericht vertretene Gastronomiebetreiber haben Anspruch auf Leistungen aus ihrer Betriebsschließungsversicherung (BSV), die sie bei der Württembergischen abgeschlossen haben. Das Landgericht Stuttgart hat die Versicherungsbedingungen als intransparent bewertet. Das Corona-Virus ist nach Ansicht der Richter damit mitversichert, und zwar auch bei Teilschließungen wie in den drei vorliegenden Fällen. Insgesamt geht es um knapp 290.000 Euro. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit