Lange war die Forderung von Versicherungsmathematikern nach einer Absenkung des Höchstrechnungszinses ohne Widerhall geblieben, jetzt steht der Schritt offenbar doch an. Nach Medienberichten plant das Bundesfinanzministerium eine Absenkung von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent ab 2022. Der Verordnungsentwurf soll in den nächsten Tagen an die anderen Ministerien und an Verbände gehen. Mit dem Schritt sollte auch die Beitragsgarantie unter Riester gelockert werden, fordert Jörg Asmussen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
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