BdV: Zinssenkung trifft Bestandsverträge

Verbraucherschützer sind gegen die geplante Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes (HRZ) von derzeit 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent ab 2022. Der Schritt hätte auch handfeste Folgen für bestehende Rentenversicherungen, warnt der Bund der Versicherten (BdV). Bei der Verrentung stellten nämlich viele Verträge auf den aktuell gültigen Wert ab, heißt es in seiner Stellungnahme. Der Verband plädiert für die Abschaffung des Verrentungszwangs bei Riester sowie für einen Provisionsdeckel. Der Versichererverband GDV macht sich dagegen für eine Lockerung der Beitragsgarantie stark. Kommt das nicht, solle die HRZ-Absenkung verschoben werden.

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