Die EU-Kommission hat auf Antrag von Aon und Willis Towers Watson die Frist für die Entscheidung über die Fusion der beiden Maklerhäuser um fünf Werktage auf den 3. August 2021 verlängert. Schon vorher hatten die beiden eine Verlängerung um zehn Werktage beantragt. Solche Verlängerungen sind Standard bei großen Fusionsverfahren. Inzwischen steigt die Spannung im Markt über den oder die künftigen Eigner der Teile, die verkauft werden sollen. Dabei geht es den Willis-Töchtern in Westeuropa gar nicht so gut.
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