Super-Riester-Abwickler gesucht

 Herbert Frommes Kolumne  Das Ende der Riester-Rente ist nahe. Dazu hat die Branche selbst beigetragen. Aber was tun mit den Beständen? Immerhin gibt es 16,4 Millionen Riester-Verträge in den verschiedenen Sparformen. Gerade die Lebensversicherer sind nicht darauf erpicht, solche Bestände für die kommenden 40 oder 50 Jahre in den Büchern zu haben – mit Beitragserhalt und komplexem Zulagensystem. Es ist Zeit für Run-off-Lösungen oder sogar einen einzigen großen Riester-Abwickler.

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1 Antwort »

  1. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie die Verbraucherzentralen Riester anfänglich gerade für Geringverdiener regelrecht beworben haben, weil sie offensichtlich nicht in der Lage waren, das Produkt zu verstehen. Für meine Argumentationen gegen das Riester-Produkt von Beginn an – insbesondere mit Hinsicht auf Geringverdiener – musste ich viel Gegenrede, Unverständnis und teilweise gar Anfeindungen ertragen. Auf die Spitze getrieben habe ich es dann 2015 mit einem Artikel im Versicherungsboten, weil mir einfach die Hutschnur geplatzt ist. https://www.versicherungsbote.de/id/4825382/Riester-Geringverdiener-Altersvorsorge/

    Dieser Artikel führte damals zu erbosten Anrufen der Produktanbieter bei mir persönlich; jedoch ohne die im Artikel aufgeführten Argumente zu entkräften. Nun denn …

    Aktuell hat es wohl nun selbst die letzte Verbraucherzentrale gemerkt, dass Riester nur für die Produktanbieter (auch hier nur eventuell) und Reiche mit (übertrieben) 5 Kindern lohnenswert ist. Übrigens: Vielleicht findet sich mal ein schlauer Professor, der ausrechnet, wie viele Milliarden Euro an fehlgeschlagener Altersvorsorge hier gerade bei Geringverdienern durch vorzeitige Kündigungen, nicht eingeforderter Zulagen, zu geringem Eigenbeitrag wegen Falschberatung und/oder fehlender finanzieller Möglichkeiten, durch die Kosten des Vertrages und durch Beitragsfreistellungen regelrecht verbrannt wurden. Mir scheint aber, dass dies an völliger Intransparenz von Seiten der Produktanbieter und der Politik scheitern wird.

    Sie schreiben in Ihrem interessanten Artikel, dass die Branche eine Run-off-Lösung braucht. Ich gehe hier allerdings mit meinen persönlichen Überlegungen viel weiter, denn meines Erachtens sind die Riester-Sparer im Großteil zu entschädigen. Dies wie folgt:
    1. Riester-Sparern, die die 4 Prozent-Regel nicht eingehalten haben bzw. nicht einhalten konnten (egal aus welchem Grund) sind der Eigenbeitrag und die erhaltene(n) Förderung(en) ohne Abzug von irgendwelchen Kosten zuzüglich gegebenenfalls bereits angefallener Gewinne in einen sinnvollen Fondssparplan seiner Wahl zu erstatten.
    2. Zukünftig sind sämtliche dem Kunden zustehende Förderungen automatisiert jährlich auf das Depot des Fondssparplanes zu überweisen.
    3. Der Fondssparplan ist für die Auszahlung gesperrt bis zum vollendeten 60. Lebensjahr und muss eine BUZ (reine Beitragsbefreiung im Falle einer BU) zum Einheitsbeitrag ohne Berufsgruppeneinteilung bis zum Rentenbeginn aus dem Vertrag enthalten.
    4. Eine Verrentung muss ab dem 60. Lebensjahr völlig steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sein. Die Verrentung ist, ausgehend vom Depotstand zu Rentenbeginn, auf Endalter 90 bei einem angenommenen Zinssatz von 2,5 Prozent zu berechnen.
    5. Die Rente aus dem Fondssparplan darf bis zum Betrag „X“ nicht mit der Grundsicherung oder sonstigen Dingen verrechnet werden. Der Betrag „X“ ist wie folgt zu berechnen: Differenz zwischen der erreichbaren Rentenhöhe vor allen Rentenkürzungen und der tatsächlichen Rentenhöhe zu Rentenbeginn bezogen auf ein Rentenbeginnalter von 65 Jahren.
    6. Abschlusskosten dürfen keine erhoben werden. Die laufenden Kosten, inklusive Provisionen/Courtagen, Managementgebühr und Depotgebühren dürfen 1,5 Prozent des Depotwertes nicht übersteigen.
    7. Restbeträge müssen – unter anteiligem Abzug der Förderungen – im Todesfall generell vererbbar sein.
    8. Vorgenanntes muss unbedingt auch für bereits gekündigte oder beitragsfrei gestellte Verträge gelten.
    9. Kein Storno für die Vermittler, denn diese wurden zum Großteil ebenso in die Irre geführt wie die Kunden.
    10. Die Kosten, die die Produktanbieter im Zuge des o.g. Verfahrens an die Riester-Sparer zurückerstatten müssten, sind den Produktanbietern von staatlicher Seite zu ersetzen. Der ehemalige Bundeskanzler Schröder, Herr Riester und Herr Maschmeyer sind persönlich für den entstandenen Schaden haftbar zu machen.
    11. Und um das Maß voll zu machen: Bei der Basis-Rente (Rürup) und der bAV (insbesondere im Sinne der Direktversicherung ohne Arbeitgeberzuzahlung) muss es ebenso wie vorstehend beschrieben durchgeführt werden, wenn die betreffenden Kunden sozialversicherungspflichtig sind.

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