Urteil gegen TÜV Rheinland wird Fall für Versicherer

Im Skandal um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP hat ein Berufungsgericht in Paris zugunsten der Opfer entschieden. In den Jahren zuvor gab es zahlreiche Niederlagen für die Betroffenen. Die Kölner Prüfgesellschaft TÜV Rheinland muss hunderte Frauen entschädigen, da sie fahrlässig gehandelt habe, urteilten die Richter. Nach Informationen des Versicherungsmonitors war das Unternehmen im betroffenen Zeitraum über ein Konsortium haftpflichtversichert.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit