Im Skandal um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP hat ein Berufungsgericht in Paris zugunsten der Opfer entschieden. In den Jahren zuvor gab es zahlreiche Niederlagen für die Betroffenen. Die Kölner Prüfgesellschaft TÜV Rheinland muss hunderte Frauen entschädigen, da sie fahrlässig gehandelt habe, urteilten die Richter. Nach Informationen des Versicherungsmonitors war das Unternehmen im betroffenen Zeitraum über ein Konsortium haftpflichtversichert.
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