Nachschlag – der aktuelle Kommentar Kurz bevor das Parlament in die Sommerpause geht, hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag in einer Marathonsitzung zahlreiche Gesetze im Bereich Verbraucherschutz verabschiedet. Unter anderem: Künftig dürfen auf Kaffeefahrten keine Versicherungen mehr verkauft werden. Versicherungen? Dass Rheumadecken und Vitaminpillen bei diesen Gelegenheiten unters Volk gebracht werden, war uns klar. Aber dass auch Versicherungen verkauft werden, davon hat im sonst eigentlich gut informierten Redaktionsteam des Versicherungsmonitors noch nie jemand gehört. Was könnte dahinterstecken? Wir haben mal recherchiert.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Wunderbar geschrieben. Fragt sich warum der Bundestag bei so viel Fürsorge nicht die Aufhebung des Wahlrechts beschließt. Beschränkt geschäftsfähige haben in der Regel eingeschränkte Rechte.