Die Covid-19-Pandemie hat zahlreiche Fragen aufgeworfen, an die vorher kein Mensch gedacht hatte. Das gilt auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Muss eine symptomlose Corona-Infektion als Vorerkrankung bei den Gesundheitsfragen angegeben werden? Disqualifiziert sich ein Versicherter durch den Besuch einer Corona-Party oder durch eine Reise in ein Risikogebiet für eine BU-Leistung? Und was gilt nach den langen Monaten im Homeoffice als die zuletzt ausgeübte Tätigkeit? Bei einer Veranstaltung des Beraters Premium Circle wagten die Berliner Richter Sven Marlow und Udo Spuhl einen Ausblick auf mögliche künftige Konfliktfelder in der Sparte.
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