Legal Eye – Die Rechtskolumne Seit 2018 sind Versicherer über Paragraf 1a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gesetzlich verpflichtet, stets ehrlich, redlich, professionell und im bestmöglichen Interesse des Versicherungsnehmers zu handeln. Das ist in der Praxis weniger selbstverständlich, als es erscheinen mag – wie der aktuelle Streit um Betriebsschließungspolicen zeigt. Künftig könnten Versicherungsnehmer auf Grundlage dieser Norm in Verbindung mit dem Schadenersatzrecht oder Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches möglicherweise Schadensersatz vom Versicherer verlangen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo