Schlappe für das Vergleichsportal Verivox: Das Unternehmen muss bei der Vermittlung von Privathaftpflichtpolicen künftig deutlich machen, dass dem gelieferten Vergleich nur eine eingeschränkte Marktauswahl zugrunde liegt. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) angestrengten Verfahren entschieden. Das Portal prüft, ob es in die Revision beim Bundesgerichtshof geht.
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