Vor vier Jahren war eine Pflichtversicherung gegen Hochwasser schon einmal auf der politischen Agenda, wurde aber wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wieder verworfen. Jetzt wollen die Justizminister der Länder erneut eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz prüfen lassen, ob eine obligatorische Absicherung für Hausbesitzer eingeführt werden sollte. Den Versicherern dürfte der Vorstoß nicht schmecken, sie haben eigene Pläne.
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