Ottonova darf nicht für Fernbehandlung werben

Vier Jahre, nachdem der Krankenversicherer Ottonova mit der Werbung für sein Angebot der Fernbehandlung begonnen hatte, ist es jetzt amtlich: Die undifferenzierte Werbung für den Arzt-Video-Call des Unternehmens ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden und damit der Wettbewerbszentrale Recht gegeben. Die Fernbehandlung selbst war bei dem Urteil kein Thema. „Wir werden das Angebot fortsetzen, in der Werbung aber künftig etwas sensibler sein“, kündigt Ottonova-Chef Roman Rittweger an.

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