Aktuare für neue Mechanik bei PKV-Beiträgen

Die privaten Krankenversicherer (PKV) sollten die Möglichkeit erhalten, die Beiträge in der Vollversicherung künftiger stetiger und gleichmäßiger anzupassen, findet die Deutsche Aktuarvereinigung. Sie schlägt vor, dass die PKV-Unternehmen die Beiträge schon dann anheben können, wenn die Gesundheitskosten um 5 Prozent stärker steigen als ursprünglich veranschlagt. Bislang lag der Wert bei 10 Prozent. Auch der Rechnungszins soll nach der Vorstellung der Aktuare zeitnah einbezogen werden können.

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1 Antwort »

  1. Wieso soll der Schwellenwert gesetzlich auf 5 Prozent begrenzt werden, wenn das jedes Unternehmen heute schon für sich entscheiden kann?

    Warum hält man eine „geeignete Einbeziehung des Rechnungszinses“ für notwendig, die zu mehr – ggf. sogar jährlichen – Anpassungen und damit zu höheren Aufwänden für die Unternehmen führt?

    Warum will man den gesetzlichen Beitragszuschlag ändern, wo doch die Unternehmen heute schon bspw. Beitragsentlastungstarife anbieten können?

    Warum will man eine modifizierte Anrechnung der Alterungsrückstellungen beim Tarifwechsel, welche dieses Recht womöglich unterminiert?

    Wettbewerb, unternehmerische Freiheit und Kunden (die nach all diesen Vorschlägen im Prinzip einfach noch früher noch mehr zahlen sollen) rücken bei solchen Vorschlägen in ganz weite Ferne ….

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