Das Urteil eines Gerichts aus dem US-Bundesstaat New Jersey, dass sich die Versicherer des US-Pharmakonzerns Merck bei Schäden durch die Ransomware Notpetya nicht auf den Kriegsausschluss des Vertrags berufen können, bedeutet nicht, dass damit auch alle anderen, ähnlich gelagerten Streitigkeiten entschieden sind. Darauf weist die Ratingagentur A.M. Best hin. So hängt ein Verfahren zwischen dem Lebensmittelhersteller Mondelez und der Zurich America in Illinois immer noch in der Schwebe.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo