BGH schlägt sich auf die Seite der Versicherer

Bei der ersten Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu der Frage, ob Betriebsschließungspolicen für Schäden während der Corona-Lockdowns aufkommen müssen, haben sich die Richter auf die Seite der Versicherer gestellt. Enthält der Vertrag eine Liste mit Infektionskrankheiten, zu der das Corona-Virus nicht gehört, sind Pandemie-Folgen auch nicht versichert, so der BGH. Das ist eine Enttäuschung für viele versicherte Gastronomen, denn solche Bedingungen sind im Markt weit verbreitet.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit