BGH schlägt sich auf die Seite der Versicherer

Bei der ersten Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu der Frage, ob Betriebsschließungspolicen für Schäden während der Corona-Lockdowns aufkommen müssen, haben sich die Richter auf die Seite der Versicherer gestellt. Enthält der Vertrag eine Liste mit Infektionskrankheiten, zu der das Corona-Virus nicht gehört, sind Pandemie-Folgen auch nicht versichert, so der BGH. Das ist eine Enttäuschung für viele versicherte Gastronomen, denn solche Bedingungen sind im Markt weit verbreitet.

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