Kaum haben sich der österreichische Versicherer VIG und die ungarische Regierung über Details ihrer künftigen, vom Staat praktisch erzwungenen Zusammenarbeit bei der Übernahme der Aegon-Aktivitäten in dem Land geeinigt, stellt die EU-Kommission fest: Das Veto der Ungarn gegen die ursprünglichen Pläne verstieß gegen EU-Recht. Auf die aktuelle Transaktion hat diese Entscheidung allerdings keine Auswirkungen, stellt der Versicherer klar. Einen jahrelangen Prozess wollen die Wiener auf jeden Fall vermeiden.
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