EU-Entscheidung für VIG bleibt ohne Konsequenzen

Kaum haben sich der österreichische Versicherer VIG und die ungarische Regierung über Details ihrer künftigen, vom Staat praktisch erzwungenen Zusammenarbeit bei der Übernahme der Aegon-Aktivitäten in dem Land geeinigt, stellt die EU-Kommission fest: Das Veto der Ungarn gegen die ursprünglichen Pläne verstieß gegen EU-Recht. Auf die aktuelle Transaktion hat diese Entscheidung allerdings keine Auswirkungen, stellt der Versicherer klar. Einen jahrelangen Prozess wollen die Wiener auf jeden Fall vermeiden.

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