Sollte es im Zuge des russischen Kriegs in der Ukraine zu Angriffen russischer Hacker auf westliche Unternehmen oder Staaten kommen, könnten Cyberversicherer versuchen, sich auf den Kriegsausschluss in ihren Policen zu berufen. Das wird laut der Ratingagentur DBRS Morningstar aber nicht leicht. Denn sie müssten dafür nachweisen, dass die Täter staatliche Akteure waren oder zumindest in staatlichem Auftrag handelten. Die Versicherer haben allerdings zuletzt ihre Ausschlussklauseln noch einmal verschärft.
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