Geschäftsführer stehen heute stärker denn je unter Beobachtung. Jede Entscheidung ist nur so gut wie das wirtschaftliche Abschneiden des Unternehmens. Die Klagefreudigkeit seitens Dritter oder des eigenen Arbeitgebers steigt. Eine D&O-Versicherung kann da helfen, allerdings gilt es einige Dinge zu beachten – wie etwa eine klare Klausel im Arbeitsvertrag. Darin waren sich die Referenten auf der achten Kurzkonferenz des Versicherungsmonitors einig. Ein Betroffener sprach über seinen eigenen D&O-Fall und wie er diesen für sich entscheiden konnte.
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