Viele Unternehmen in Deutschland stellen sich die Frage, ob ein russischer Hackerangriff durch ihre Cyberversicherung gedeckt ist. Eine eindeutige Antwort gibt es darauf bisher nicht. Denn der jungen Sparte fehlt es an einschlägigen Gerichtsentscheidungen zur Auslegung von Kriegsklauseln. Hinzu kommt, dass die Anbieter sehr unterschiedliche Ausschlussklauseln aufweisen. Darauf macht eine Analyse der Ratingagentur Assekurata aufmerksam.
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