Der Plan der Finanzaufsicht BaFin, einen Provisionsrichtwert einzuführen, übersteigt die Kompetenzen der Behörde. Das glaubt Votum, der Verband unabhängiger Finanzdienstleitungsunternehmen in Europa. Nur der Gesetzgeber könne eine Obergrenze für Provisionen festlegen. Eine Grundlage dafür gebe es aber nicht, so Votum. Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hatte den Plan kritisiert. Haben die Verbände mit ihren Argumenten recht, scheint die aktuelle Aufregung um den Plan der BaFin etwas überraschend.
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