Provisionsrichtwert erhitzt die Gemüter

Der Plan der Finanzaufsicht BaFin, einen Provisionsrichtwert einzuführen, übersteigt die Kompetenzen der Behörde. Das glaubt Votum, der Verband unabhängiger Finanzdienstleitungsunternehmen in Europa. Nur der Gesetzgeber könne eine Obergrenze für Provisionen festlegen. Eine Grundlage dafür gebe es aber nicht, so Votum. Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hatte den Plan kritisiert. Haben die Verbände mit ihren Argumenten recht, scheint die aktuelle Aufregung um den Plan der BaFin etwas überraschend.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit