Mehrere Millionen Menschen haben sich inzwischen mindestens einmal mit dem Corona-Virus infiziert. Die Angst, dass einem aufgrund einer Covid-19-Infektion der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verwehrt wird, ist groß. Herbert Schneidemann, Vorstandschef der Deutschen Aktuarvereinigung, sieht keinen Grund zur Panik. Eine Corona-Erkrankung sei an sich kein Ausschlussgrund, betonte er bei einem Pressegespräch.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo