Der Rat der EU und das europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über die von der Kommission vorgelegte Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erzielt. Damit werden mehr Firmen als bisher verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten Rede und Antwort zu stehen, auch Nicht-EU-Firmen werden erfasst. Versicherer werden davon ebenfalls betroffen sein. Allerdings gelten bestimmte Übergangsfristen, die Experten kritisch sehen.
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