Schon seit Jahren streiten sich Kunden und Versicherer vor diversen deutschen Gerichten erbittert darum, ob ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag auch nach Jahren noch rückabgewickelt werden kann, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss falsch über sein Widerspruchsrecht belehrt worden ist. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz eine Entscheidung getroffen, die das Zeug hat, neuen Wind in die Prozesse zu bringen. Sie könnte dazu führen, dass sich der Europäische Gerichtshof erneut mit dem Thema befassen muss.
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