Wen betrifft das Urteil zu Gruppenpolicen?

Das Gruppenversicherungsmodell ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unter Beschuss geraten. Die Richter haben befunden, dass die Gruppenspitze unter bestimmten Voraussetzungen als Vermittler anzusehen ist – und die Pflichten der EU-Vermittlerrichtlinie IDD zu befolgen hat. Doch nicht alle Konstruktionen stehen jetzt gleichermaßen unter Druck, glauben Experten. Umdenken müssen vor allem Unternehmen, die Privatkunden den Beitritt zu Gruppenpolicen anbieten.

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