Legal Eye – Die Rechtskolumne Versicherer aus der EU mit entsprechenden Ambitionen können trotz des Brexits unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin vom britischen Markt profitieren und auch binnenmarktähnliche Vorteile genießen. Zwar ist es nach Ablauf der Übergangsphase Ende 2023 notwendig, dort Niederlassungen und Tochterunternehmen zu etablieren. In begrenztem Umfang ist es jedoch auch möglich, über Rückversicherungslösungen und auf non-admitted-Basis Geschäftschancen zu nutzen.
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