Im kommenden Jahr wird eine neue Möglichkeit für Sammelklagen in der EU eingeführt. Neben der weiterhin bestehenden Musterfeststellungsklage wird es dann erstmals die Möglichkeit geben, Schadensersatzansprüche über eine Sammelklage geltend zu machen. Das wird auch die Versicherer betreffen – entweder direkt als Beklagte oder indirekt, etwa als Haftpflichtversicherer der beschuldigten Unternehmen. Die Branche sollte sich deshalb dringend mit den neuen Regeln vertraut machen, empfehlen Anwälte der Kanzlei Clyde & Co.
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