Nach ihrem Merkblatt-Entwurf zu den Kosten von Lebensversicherungen legt die Finanzaufsicht in ihrem hauseigenen BaFin-Journal nach: Bei der Beurteilung, ob ein Produkt einen angemessenen Kundennutzen stiftet, müssen die Anbieter die Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung stärker in den Blick nehmen. Bei sehr hohen Stornowahrscheinlichkeiten reiche der gesetzliche Zwang zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre nicht aus, um eine positive Rendite zu gewährleisten. Die Behörde plädiert dafür, die Kosten über die Vertragslaufzeit besser zu verteilen.
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