Legal Eye – Die Rechtskolumne Der gesetzliche Schutz von sogenannten Whistleblowern nimmt Konturen an. Während Versicherer mit der Einrichtung von Meldesystemen aus versicherungsaufsichtsrechtlichen Gründen bereits vertraut sind, betreten Unternehmen aus anderen Branchen zumeist Neuland. Die damit einhergehenden Haftungsgefahren rufen wiederum die D&O-Versicherer auf den Plan. Denn bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben drohen Organhaftungsansprüche.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo