BGH-Urteil zu Covid-Betriebsschließungen

Der Bundesgerichtshof hat sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Betriebsschließungsversicherung gefällt. Ein Hotelbetreiber aus Niedersachsen hat demnach Ansprüche aus dem zweiten Corona-Lockdown ab November 2020, weil Covid-19 zu diesem Zeitpunkt bereits vom Infektionsschutzgesetz erfasst war. Aus dem ersten Lockdown bestehe dagegen kein Anspruch. Es ist ein Teilerfolg für den von der Kanzlei Wilhelm vertretenen Betroffenen, dessen Bedeutung für den Markt sich noch nicht genau abschätzen lässt.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit