Legal Eye – Die Rechtskolumne Anbieter von Wartungs- und Instandhaltungskonzepten gestalten ihre Produkte häufig so aus, dass sie von klassischen Versicherungen kaum mehr zu unterscheiden sind. Eine wichtige Orientierungshilfe bei der Abgrenzung liefert nun eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg, in der es um die rechtliche Einordnung eines Vollwartungsvertrages für Windenergieanlagen ging. Wegen der Tragweite der sich stellenden Rechtsfragen wird die Angelegenheit demnächst sogar den Bundesgerichtshof beschäftigen.
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