Bundesrat beschließt Pflichtversicherung

Der Bundesrat ist der Initiative von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gefolgt und hat sich für die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadendeckung ausgesprochen. Jetzt ist die Bundesregierung unter Zugzwang: Sie muss den Gesetzentwurf dem Bundestag vorlegen. Damit nimmt die Diskussion um die Pflichtversicherung Fahrt auf. Die Versicherungswirtschaft hat sich bislang gegen eine Pflicht ausgesprochen und ein Opt-out-Modell bevorzugt. Aber einzelne Gesellschaften wie die HUK-Coburg preschen vor: Sie versichert keine Gebäude mehr, wenn nicht eine Grunddeckung gegen Elementargefahren abgeschlossen wird.

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5 Antworten »

  1. Clickbait Überschrift. Der Bundesrat hat eine Entschließung verabschiedet, in der der Bund um Einführung einer Pflichtversicherung gebeten wird… (via LinkedIn)

    • „Gebeten wird“ ist nicht richtig. Die Bundesregierung ist verpflichtet, den entsprechenden Gesetzentwurf dem Bundestag vorzulegen. Ganz so zahnlos ist der Bundesrat nicht.

      • Ich bin da auch nicht euphorisch. Der Bundesrat hat zwar eine inhaltlich zustimmungswürdige Entschließung verabschiedet (Drs. 102/23). Parlamentsrechtlich ist das aber nur ein nicht verbindliches Ersuchen. Das soll von Handlungswillen zeugen, zeigt aber tatsächlich keine Handlungsbereitschaft der Bundesländer. Die könnten auch eigenständig loselegen und müssen den Ball nicht wieder an die sich verweigernde Bundesregierung zurückschießen.

  2. Musste erst mal schauen, ob dies ein Aprilscherz sein könnte. Dem Zeitpunkt des Posts nach ist dies nicht so – eine gute, sinnstiftende Nachricht! (via LinkedIn)

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