BGH entscheidet zugunsten der Verbraucher

Es war ein langes Hin und Her, doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 15. März 2023 Klarheit geschaffen: Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und nicht ausreichend über ihre Widerspruchsrechte aufgeklärt wurden, können ihrem Vertrag widersprechen und unter bestimmten Umständen bereits eingezahlte Prämien zuzüglich einer Verzinsung zurückzufordern. Den Standpunkt vieler Lebensversicherer, dass geringfügige Fehler in der Belehrung unschädlich seien, lehnte der BGH in seinem Urteil ab. Das Legaltech Helpcheck begrüßt die Entscheidung und erhofft sich zusätzliches Geschäft.

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