BVK sieht kein Provisionsverbot für Makler

Die Vermittlerverbände Votum und AfW haben mit ihren Warnungen, dass sich im Entwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie ein Provisionsverbot für Makler bei der Vermittlung von Lebensversicherungen verbirgt, für viel Aufregung gesorgt. Der Vermittlerverband BVK sieht das anders – und warnt vor Schnellschüssen und „Panikmache“. Mit der „unabhängigen Beratung“, die im Entwurf thematisiert wird, könnten auch Honorar- und Versicherungsberater gemeint sein, gibt BVK-Geschäftsführerin Anja Kahlscheuer zu bedenken. Der BVK will das Gespräch mit der EU-Kommission suchen, um die Angelegenheit zu klären.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit