Legal Eye – Die Rechtskolumne Im Rahmen einer Marktuntersuchung zum Online-Vertrieb hat die BaFin erklärt, dass ihr ein Verweis auf eine telefonische und persönliche Beratungsmöglichkeit nicht ausreicht. Versicherer sollen Kunden auch eine Online-Beratung anbieten, wenn ein Beratungsanlass besteht. Eine solche Pflicht lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen und es ist auch unklar, was unter einer Online-Beratung genau zu verstehen ist. Dabei könnte ein geführter Abschlussprozess mit einer durchdachten und flexiblen Antragsstrecke durchaus den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Gut, dass dieses Thema behandelt wird. Das sind nicht nur Missstände, sondern Prozesse, die weit über die Grauzone hinaus gehen. (via LinkedIn)