Online-Vertrieb kritisch hinterfragen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Rahmen einer Marktuntersuchung zum Online-Vertrieb hat die BaFin erklärt, dass ihr ein Verweis auf eine telefonische und persönliche Beratungsmöglichkeit nicht ausreicht.  Versicherer sollen Kunden auch eine Online-Beratung anbieten, wenn ein Beratungsanlass besteht. Eine solche Pflicht lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen und es ist auch unklar, was unter einer Online-Beratung genau zu verstehen ist. Dabei könnte ein geführter Abschlussprozess mit einer durchdachten und flexiblen Antragsstrecke durchaus den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

1 Antwort »

  1. Gut, dass dieses Thema behandelt wird. Das sind nicht nur Missstände, sondern Prozesse, die weit über die Grauzone hinaus gehen. (via LinkedIn)

Diskutieren Sie mit