Legal Eye – Die Rechtskolumne Nach monatelangem Tauziehen haben der Bundestag und der Bundesrat kürzlich das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Die Regelungen, insbesondere die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen, sollen bereits ab dem 25. Juni 2023 gelten. Versicherer sollten dies zum Anlass nehmen, das eigene Meldesystem (nochmals) auf den Prüfstand zu stellen. Daneben wird das Hinweisgeberschutzgesetz vor allem für die Schadenspraxis von Vertrauensschaden- und D&O-Versicherern relevant.
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