Firmen kennen Pflicht zur bAV-Prüfung oft nicht

Die hohe Inflation macht in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) die alle drei Jahre fällige Prüfung laufender Betriebsrenten zu einer potenziell teuren Angelegenheit für Unternehmen. Sie sollten diese Pflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen. Betriebsrentner können ihren Anspruch auch nachträglich geltend machen, sagte der Anwalt für Arbeitsrecht Sven Jürgens in einer Online-Diskussion des von Zurich und Deutscher Bank getragenen Deutschen Instituts für Altersvorsorge. Allerdings kennen viele Firmen die Prüfpflicht gar nicht, sagte Alexander Brix vom Maklerpool Netfonds.

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