Die hohe Inflation macht in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) die alle drei Jahre fällige Prüfung laufender Betriebsrenten zu einer potenziell teuren Angelegenheit für Unternehmen. Sie sollten diese Pflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen. Betriebsrentner können ihren Anspruch auch nachträglich geltend machen, sagte der Anwalt für Arbeitsrecht Sven Jürgens in einer Online-Diskussion des von Zurich und Deutscher Bank getragenen Deutschen Instituts für Altersvorsorge. Allerdings kennen viele Firmen die Prüfpflicht gar nicht, sagte Alexander Brix vom Maklerpool Netfonds.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo