Ein privater Krankenversicherer (PKV) darf die Prämien erhöhen, wenn die Kosten um mehr als 5 Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Prämienanpassungsklausel, die eine entsprechende Anhebung ermöglicht, aber nicht vorschreibt, ist demnach keine unangemessene Benachteiligung der Versicherten, sondern dient der Versichertengemeinschaft. Ein Kunde der Allianz Private Krankenversicherung hatte den Versicherer verklagt.
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