PKV: Anpassung ab fünf Prozent höhere Kosten erlaubt

Ein privater Krankenversicherer (PKV) darf die Prämien erhöhen, wenn die Kosten um mehr als 5 Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Prämienanpassungsklausel, die eine entsprechende Anhebung ermöglicht, aber nicht vorschreibt, ist demnach keine unangemessene Benachteiligung der Versicherten, sondern dient der Versichertengemeinschaft. Ein Kunde der Allianz Private Krankenversicherung hatte den Versicherer verklagt.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit