Legal Eye – Die Rechtskolumne Assekuradeure erfreuen sich bei etablierten Marktteilnehmern, Insurtechs oder branchenfremden Online-Dienstleistern wachsender Beliebtheit. Ein solches Unternehmen ermöglicht ihnen, am Markt zu partizipieren, ohne einen hoch regulierten Versicherer gründen zu müssen. So können auch kleinere und neue Dienstleister leichter Fuß fassen. Doch auch als Assekuradeur gilt es, Vorschriften zu beachten. So kann er nicht einfach ohne Zustimmung der Kunden den Risikoträger wechseln.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo